Über uns
Bürgerverein ReStart, o. z. ist eine Nichtregierungsorganisation, die mit dem Ziel gegründet wurde, systemische Veränderungen zu entwickeln, zu unterstützen und Aktivitäten zur Förderung und Umsetzung der Prinzipien, Programme und Ideen der restaurativen Justiz sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Bewährungs- und Bewährungsprogrammen im Justizbereich durchzuführen. Der Zweck der Organisation ReStart, o. z. ist die Unterstützung systemischer Veränderungen in den Justizbereichen und der Zivilgesellschaft sowie die Kommunikation mit der breiten und fachlichen Öffentlichkeit.
Im Einklang mit diesem Zweck ist unser Verein in folgenden Bereichen aktiv:
- Erstellung, Durchführung, Unterstützung und Evaluierung von restaurativen Programmen sowie Interventions- und Umleitungsprogrammen, die den besonderen Bedürfnissen von Straftätern und Opfern, deren Familienangehörigen und betroffenen Gemeinschaften entsprechen,
- Unterstützung der Evaluierung von Gesetzesänderungen im Strafrecht,
- Durchführung von Schulungen, Bildungsaktivitäten, wissenschaftlicher Forschung, Publikations- und Aufklärungsarbeit,
- Aufklärung der breiten und fachlichen Öffentlichkeit über Restaurative Justiz und Bewährung, z. B. durch Informationskampagnen in den Medien,
- aktive Unterstützung und Nutzung der Arbeit von Freiwilligen,
- Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen in diesem Bereich und aktive Teilnahme an Organisationen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.
Unser langfristiges Ziel und unsere Vision ist es, dass jeder, der in Konflikt mit dem Rechtssystem gerät (Opfer, Täter, betroffene Gemeinschaft), garantierten Zugang zu kompetenten und hochwertigen Dienstleistungen der restaurativen Justiz hat. Wir streben strategische Veränderungen und die Beeinflussung der Strafpolitik des Staates an, die vorrangig die schädlichen Folgen einer Straftat oder eines anderen gesellschaftsschädlichen Akts lösen sollte.
Der Begründer und Vater der Idee und Philosophie der restaurativen Justiz, Howard Zehr:
Restaurative Justiz unterscheidet sich von der traditionellen (bestrafenden) Justiz darin, dass es nicht um die Beurteilung von rechtswidrigen Handlungen gegen den Staat geht, sondern um Handlungen gegen Menschen. Die Reaktion auf eine Straftat muss nicht darin bestehen, jemandem Schmerz zuzufügen, sondern soll “heilen” und das wiederherstellen, was beschädigt wurde. In diesem Fall geht es darum, gemeinsam den Schaden, die Bedürfnisse und Verpflichtungen zu ermitteln und zu lösen, um Heilung zu erreichen und die Dinge so weit wie möglich in Ordnung zu bringen.